von Antje Schmitz
Der Staat zahlt den Kirchen jährlich Beträge in Millionenhöhe. Die sogenannten Staatsleistungen. Findest du unverständlich? Wir geben dir einen Überblick über die Sache.
Staatsleistungen sind dauerhafte Zahlungen. Die evangelischen Kirchen und katholischen Diözesen erhalten sie von 14 Bundesländern. Die Ausnahmen: Hamburg und Bremen. Die Länder entschädigen die Kirchen dafür, dass ihnen vor allem im 16. und im 19. Jahrhundert kirchliche Güter und Grundstücke weggenommen, also enteignet wurden. Mit ihren Wäldern, Ländereien und Bauernhöfen konnte die evangelische Kirche Erträge erwirtschaften, aus denen sie die Pfarrpersonen versorgte und ihre Arbeit finanzierte.
Als Ausgleich für die umfangreichen Enteignungen verpflichteten sich die Fürstentümer, den Kirchen Ersatzleistungen zu zahlen – die Staatsleistungen. Diese werden seit rund 200 Jahren gezahlt.
Dies ist in vielen Verträgen zwischen einzelnen Bundesländern und den Kirchen geregelt. Regional gibt es große Unterschiede. Die höchsten Staatsleistungen zahlen laut evangelischem Pressedienst (epd) Baden-Württemberg und Bayern. Die Bundesländer geben an, im Jahr 2023 638 Millionen Euro an die 27 katholischen Bistümer und 20 Landeskirchen bezahlt zu haben.
Die jährlichen Zahlungen sollen gestoppt werden. Hierfür sollen die Kirchen eine einmalige angemessene Entschädigung bekommen. Diese löst die Staatsleistungen ab.
Weil es ein Verfassungsauftrag ist. In Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 steht: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Diese Bestimmungen sind Bestandteil des Grundgesetzes von 1949. So steht es in Artikel 140. Abgelöst werden sollen alle Staatsleistungen, die auf Grund von Enteignungen vor dem 14. August 1919 vorgenommen wurden.