Entschädigung

Löst die Staatsleistungen für Kirchen ab

Renate Haller
Kommentar von Renate Haller

Das sorgt gern für Ärger: Die Kirchen bekommen jährlich Millionen Euro an Staatsleistungen von den Ländern. Warum eigentlich?

Seit etwa 200 Jahren zahlen die Bundesländer bis auf Bremen und Hamburg jährlich Geld an die Kirchen. Diese Zahlungen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im Zuge der Reformation und vor allem durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt im Grundsatz bis heute.

Wie könnten die Zahlungen enden?

Die Ablösung müsste zwischen Kirchen und Ländern verhandelt werden. Einhellige Auffassung unter Experten ist dabei, dass der Bund, der selbst finanziell nicht beteiligt ist, zunächst ein Gesetz mit den Grundsätzen für eine Ablösung verabschieden müsste.

Die aktuelle Regierung  aus SPD, Grünen und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, ein solches Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen in dieser Wahlperiode verhandeln und dann auch verabschieden zu wollen.

Und es sind keine kleinen Summen: 590 Millionen Euro! So viel haben die Länder im vergangenen Jahr an Staatsleistungen  an die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen bezahlt.

Das sind rund 40 Millionen mehr als noch 2020, die Summe steigt jährlich. Gut für die Kirchen, mag man meinen und sich klammheimlich ins Fäustchen lachen über die Unfähigkeit der Politik, jahrhundertealte Schulden endlich zu begleichen. Der Gedanke ist verlockend, aber leider falsch.

Vorwürfe von Nicht-Kirchenmitgliedern

„Die Kirche hängt am Tropf des Staates“, „die Katholiken zahlen nicht mal die Gehälter ihrer Bischöfe selbst“, „ohne die irren Zahlungen wären die Kirchen längst pleite“. Wer kennt sie nicht, die Vorwürfe, die vor allem Nicht-Kirchenmitglieder gerne erheben?

Den Hintergrund, warum die Länder das Geld zahlen, kennen sie oft nicht. Aber das Thema ist da, und es schadet dem Image der Kirchen.

Erste Versuche

Die Weimarer Nationalversammlung bemühte sich 1919 um eine finanzielle Entflechtung von Staat und Kirche. Die Weimarer Reichsverfassung sah in Artikel 138 Absatz 1 die Ablösung der Staatsleistungen vor. Möglich wäre dies etwa durch eine einmalige Entschädigung. Dieser Paragraf wurde ins Grundgesetz übernommen, konkret politisch angegangen wurde das Thema aber auch seit 1949 nicht.

In Deutschland sind Kirche und Staat getrennt. Es ist deshalb kaum erklärbar, warum die Kirchen Jahr für Jahr Millionen Euro kassieren. Die aktuelle Regierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, ein Gesetz zu verabschieden, nach dem die Ablösungen geregelt werden können.

Die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßt das Vorhaben. Auch wenn im Moment wegen Pandemie, Krieg und anderen Krisen kein Geld da sein mag: Ein Anfang muss gemacht werden, wenigstens das Gesetz muss her.

Deine Meinung auf Social-Media

Wie siehst du das? Hast du Verständnis für die Staatsleistungen an die Kirchen? Oder denkst du, Politik und Kirchen sollten so schnell wie möglich die Staatsleistungen beenden? Poste uns deine Meinung in unsere sozialen Netzwerke:

Instagram,

Facebook oder

Twitter.