von Florian Riesterer
Wolfgang Barthel löst einen Riegel an der Wand über dem Esstisch. Scheinbar aus dem Nichts klappt ein Bett hervor, die Tischplatte verschwindet unter der Matratze. „Ein italienisches Patent“, sagt der Architekt.
Baurecht und die Dauernutzung von Grundstücken sind in Internetforen häufige Themen. Denn ein Tiny House, das dauerhaft bewohnt wird, braucht fast immer eine Baugenehmigung. „Wir sind an einer Legaldefinition des Begriffs für eine Baurechtsänderung bei mobilen Wohnformen dran“, sagt Schleyer. Sie freut sich über jede Kommune, die Grundstücke für Tiny Houses anbiete, zuletzt Offenbach an der Queich und Unterammergau. Doch noch seien es zu wenige.
Das spürt auch Madeleine Krenzlin. Mit ihrem Unternehmen IndiViva berät sie seit vier Jahren Interessenten und Hersteller in ganz Deutschland. Für Kommunen bietet sie eine Gemeindesprechstunde an. Schließlich sei das Grundstück bei der Beratung der künftigen Bewohner ein Knackpunkt.
Viele haben anfangs unrealistische Vorstellungen.
Madeleine Krenzlin
Nicht wenige träumten von einem Ort am Waldrand oder in den Weinreben, fernab der Zivilisation. Fotogeshoppte Bilder auf Instagram tun für diese Vorstellung ihr Übriges.