Wer denkt schon gerne über seinen Tod nach und über das, was dann mit seinen Hinterlassenschaften passiert? Mark Röhrig, Mitgründer des Start-up's „Userwill“ sagt: „zu wenige“. Denn für viele sei der „Tod” nach wie vor ein Tabu-Thema. Doch es ist wichtig, sich schon früh um seinen Nachlass zu kümmern. Auch um seinen digitalen Nachlass.
Der umfasst dein gesamtes Onlineleben. Angefangen von Abos bei Streamingdiensten, über digitale Nachrichten und Cloudspeicher bis hin zu Depots oder dem Onlinebanking. Damit sparst du deinen Angehörigen im Todesfall eine ganze Menge Arbeit.
Es ist wichtig, sich frühzeitig um seinen digitalen Nachlass zu kümmern
Mark Röhrig
Weißt du, wo du überall Accounts hast und dich registriert hast? Hier kommen Mark Röhrig und seine Start-up-Kolleg:innen ins Spiel. Sie haben eine Liste mit über 28 Plattformen erstellt. Diese Liste kannst du durchgehen und schauen, ob du Accounts bei einer der Plattformen hast, die aufgelistet sind. Extra-Tipp von Mark Röhrig: „Geh deine Mail-Verläufe durch.“ Denn normalerweise bekommst du eine Mail-Benachrichtigung, wenn eine Registrierung erfolgreich war.
Hier setzt ihr Start-up an: Bei Userwill registrierst du dich und hinterlegst deine E-Mail-Adresse. Im nächsten Schritt verknüpfst du deine Konten mit Userwill und legst fest, was im Todesfall mit ihnen passieren soll.
Der Bundesgerichtshof hat 2018 geurteilt, dass die Erben einer verstorbenen Person Zugang zu den Benutzerkonten ihres verstorbenen Mitmenschen haben dürfen. Das stärkt die Rechte der Hinterlassenen. Das gilt auch, wenn du es in den Nutzereinstellungen der Konten anders festgelegt hat.
Das ist immer eine Menge Aufwand und einfach viel Stress.
Mark Röhrig
Wenn die Erben ein Passwort nicht kennen, müssen sie sich an den Dienstanbieter, etwa den E-Mail-Anbieter, wenden. Der ist dann dazu verpflichtet, ein Zugang zu dem Konto zu ermöglichen. Dann dürfen die Erben beispielsweise Chats einsehen oder laufende Verträge kündigen.
Was sie allerdings nicht dürfen: Sie dürfen weder neue Inhalte erstellen, noch dürfen sie bestehenden Content verändern. Angehörige haben also lediglich Zugriff auf die Accounts. Der digitale Nachlass ist damit anderen Erbgegenständen gleichzusetzen.
Du kannst natürlich Zugangsdaten mit Passwörtern auflisten und für Angehörige sicher hinterlegen. Das geht ganz einfach mit Stift und Zettel oder mit einem digitalen Passwortmanager. Im Fall des Falles können sie dann auch kostenpflichtige Abos ohne große Hürden schnell kündigen und löschen. Mark Röhrig betont, dass sei immer eine persönliche Entscheidung.
Bei Facebook kannst du bestimmen, wer sich im Falle deines Todes um deinen Account kümmern soll. Dieser Nachlasskontakt darf dann zum Beispiel das Profil löschen. Wenn er es weiterlaufen lässt, kann diese Person Gedenkbeiträge posten, die an die verstorbene Person erinnern. So kann den Angehörigen Bescheid gegeben werden, die z.B. auf der anderen Seite der Welt leben und noch nichts vom Tod des oder der Bekannten mitbekommen hatten.
Bei Instagram können Angehörige dein Profil in den Gedenkzustand versetzen. Das funktioniert allerdings nur mit einem Sterbenachweis. Wenn das Profil dann im Gedenkzustand ist, kann sich niemand mehr anmelden und Dinge ändern. Der Vorteil beim „Profil im Gedenkzustand” ist, dass in der Biografie der verstorbenen Person „in Gedenken an” vor dem Namen steht. Direkte Familienangehörige können das Profil auch dauerhaft löschen.
Wenn du einen Google-Account hast, kannst du den Konto-Inaktivität-Manager nutzen: Damit kannst du bis zu zehn Personen ernennen, die eine Nachricht bekommen, wenn dein Account zwischen drei und 18 Monaten nicht aktiv ist. Diese Zeit kannst du bestimmen. Die benachrichtigten Personen können in dieser Zeit die wichtigsten Daten herunterladen.