Migration

EU beschließt Verschärfung des Asylrechts

Das Rettungsschiff „Sea-Watch 4“ 2020 im Mittelmeer in der Such- und Rettungszone vor Libyen
epd-bild/Thomas Lohnes

Die EU-Innenminister:innen haben sich auf eine Verschärfung des Asylrechts verständigt - und eine neue Debatte um Zuwanderung beginnt.

Die EU-Innenminister:innen haben sich am Donnerstag nach langen Verhandlungen auf eine gemeinsame Position zur Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Die Gesetzesvorschläge sollen die Zahl der Asylbewerber reduzieren und Abschiebungen vereinfachen.

Grenzverfahren an EU-Außengrenze

Daneben soll ein Solidaritätsmechanismus eine fairere Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der EU ermöglichen.

Uns ist eine historische Entscheidung gelungen

erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Anschluss an die Verhandlungen in Luxemburg.

Ein zentraler Punkt der umfassenden Reformpläne ist die Einführung von Grenzverfahren an der EU-Außengrenze. Diese sollen den Asylverfahren vorgeschaltet werden. Dabei wird zunächst formal geprüft, ob Schutzsuchende einen Asylantrag stellen dürfen.

Haftähnliche Bedinungen für Geflüchtete

Laut EU-Kommission sollen Menschen währenddessen nur im Notfall inhaftiert werden. Migrationsexpert:innen halten haftähnliche Bedingungen für realistisch.

Die Bundesregierung hatte sich für die Grenzverfahren ausgesprochen, wollte aber unbegleitete Minderjährige sowie Familien mit minderjährigen Kindern von den Verfahren ausnehmen. Faeser war es in den Verhandlungen nur gelungen, den Schutz von unbegleiteten Minderjährigen durchzusetzen.
 

Ausnahmen für Minderjährige

Am Donnerstagabend erklärte sie, Deutschland, Irland, Luxemburg und Portugal seien Ausnahmen für Minderjährige und ihre Familienangehörigen weiterhin wichtig. "In den Trilog-Verhandlungen werden wir uns dafür einsetzen", sagte sie. Gemeint sind damit die nun folgenden Verhandlungen zwischen den EU-Staaten und dem EU-Parlament auf den genauen Wortlaut des Gesetzes.

Schnellere Abschiebungen 

Asylbewerber:innen sollen nach den Grenzverfahren schneller abgeschoben werden können. Nach dem Entwurf der Innenminister:innen können sie dabei auch in Transitstaaten zurückgeschoben werden.

Entscheidend sei eine "Verbindung" der Person zu dem sicheren Drittstaat. Was das Kriterium für diese Verbindung ist - ein ehemaliger Wohnort, Familienangehörige oder der bloße Aufenthalt - könne der EU-Staat selbst definieren, wie die schwedische Migrationsministerin Maria Malmer Stenergard erklärte.

Gerechte Verteilung auf EU-Länder

Die Einigung sieht auch einen Solidaritätsmechanismus vor, um Schutzsuchende gerechter auf die EU-Staaten zu verteilen. Geraten Staaten unter "hohen Migrationsdruck", können sie diesen Mechanismus auslösen. Pro Jahr sollen so 30.000 Menschen auf andere EU-Staaten umgesiedelt werden können. Staaten, die keine Migrant:innen aufnehmen wollen, können stattdessen Ausgleichszahlungen in Höhe von 20.000 Euro pro abgelehnter Person leisten.

"Diese Einigung hat einen zu hohen Preis", erklärte direkt nach der Einigung der Sprecher der deutschen Grünen im EU-Parlament, Rasmus Andresen. Die Mitgliedsstaaten hätten sich auf eine Politik verständigt, die Menschenrechte massiv abbaut und nicht in der Lage sei, die Herausforderungen in der Asylpolitik zu bewältigen. "Es ist beschämend, dass auch die deutsche Innenministerin Nancy Faeser mit Zustimmung der Ampel-Koalition diesem Vorschlag zugestimmt hat", sagte er.

Nach der Einigung unter den Innenministern im Rat der EU können die Verhandlungen mit dem EU-Parlament über das Reformpaket beginnen.

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