150 Menschen demonstrieren in Darmstadt für einen 35-jährigen Syrer: „Finger weg. Kirchenasyl“ steht auf einem Plakat. Das Asyl in der Matthäusgemeinde war erfolgreich. Aber Kirchenasyl ist kein Recht, sondern ist ein Abkommen zwischen Bundesmigrationsamt und den Kirchen. Damit wollen die Kirchen Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, vor einer Abschiebung bewahren. Und dabei ist das Kirchenasyl in Deutschland noch gar nicht so alt.
Als Cemal Altun im Sommer 1983 aus dem sechsten Stock des Verwaltungsgerichts in Berlin sprang, ahnte niemand, was diese Verzweiflungstat auslösen wird. Altun war politischer Flüchtling, die Türkei forderte seine Auslieferung. Er wählte den Tod.
Der Schock rüttelte Menschen in Deutschland auf und führte wenige Wochen später in Berlin zum ersten Kirchenasyl, zur zeitlich befristeten Aufnahme eines Schutzsuchenden in kirchlichen Räumlichkeiten. Andere Gemeinden schlossen sich an. Die vielen Ehren- und Hauptamtlichen, die seitdem Asylsuchende begleitet, für sie eingekauft und sie beraten haben, können heute stolz sein, dass in 40 Jahren einige tausend von Abschiebung bedrohte Menschen ein Bleiberecht oder zumindest ein faires Verfahren bekommen haben.
Tempel und Kirchen boten einstmals Schutz für Verfolgte. Diese Art von Asylrecht an heiligen Orten verschwand, als sich moderne Rechtsstaaten bildeten. Aber was, wenn der Staat seiner Schutzfunktion nicht gerecht wird? Oder jemand innerhalb der Bürokratie einen Fehler macht, der für andere unzumutbare, vielleicht lebensbedrohliche Folgen hat?
Kirchenasyl hilft, Zeit zu gewinnen