Wie soll das gehen?
Niesner schlägt eine Änderung der Gottesdienstordnungen der einzelnen evangelischen Landeskirchen vor, damit evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer unter Umständen im Beisein eines katholischen Amtskollegen Paare segnen dürfen. Niesner plädiert dafür, für diesen Fall im Kirchenrecht eine Ausnahme hinzuzufügen mit der Begründung, Diskriminierung zu verhindern.
Die Ausnahmeregelung könnte nach Vorstellungen Niesners aber auch für freikirchliche Paare gelten, wenn dort die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare nicht möglich ist. Die Trauung eines katholischen gleichgeschlechtlichen Paares würde dann als Amtshandlung in ein evangelisches Kirchenbuch eingetragen. In der katholischen Kirche besäße dies weiterhin keine Gültigkeit.
Welche Konsequenzen gäbe es?
„Der Staat verwehrt diesen Paaren die Ehe nicht mehr, warum sollte das die Kirche tun?“, sagt der Pfarrer aus dem hessischen Laubach. Auch für katholische Priester könnte diese Regelung eine Erleichterung sein. Sie könnten ihre Paare weiterhin seelsorgerlich begleiten, bei dem Gottesdienst anwesend sein und sogar predigen, ohne selbst segnen zu müssen, betont Niesner.