Da sind vier, mittlerweile drei Pfarrer, in einem Dekanat, die für sich entschieden haben: Ich persönlich möchte keine Menschen miteinander trauen, wenn sie das gleiche Geschlecht haben. Sie begründen dies mit ihrem Gewissen und Verständnis des Glaubens. Und der Beruf ist nunmal eng mit dem Gewissen verbunden.
Das Kirchengesetz gibt ihnen Recht. Das empört mich zutiefst. Denn damit wird Diskriminierung möglich. Diese Regelung steht übrigens in der sogenannten Lebensordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Darin steht, es solle „auf jene Rücksicht genommen werden, denen die Zustimmung zu einer solchen Handlung aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung nicht möglich ist.“
Dabei will die Kirche doch die Trauung und schreibt selbst in ihr Kirchengesetz: „Wenn Menschen ihre Liebe zueinander entdecken und sich miteinander verbinden“ wollen, dann sei das ein „Gottesgeschenk“.
Die Trauung ist ein Geschenk für die Kirche, denn das ist für viele Paare der Punkt, an dem sie wieder in die Kirche eintreten wollen. Also wenn sie denn zur Ehe auch eine kirchliche Trauung wollen. Und noch zieht das bei den Paaren: Das Schreiten zum Altar, die Pfarrperson, die einen Segen ausspricht, der nicht von dieser Welt ist… für manche Menschen eine Traumvorstellung.
Zur Trauung gehört auch das Traugespräch dazu. Während des Gespräches lernen sich Paar und Pfarrperson kennen und entscheiden darüber, ob alle so zusammenpassen. Das ist auch gut so. Ich könnte mir auch nicht vorstellen, mich von jemandem trauen zu lassen, die mir unsympathisch ist. Und dazu würde ich auch niemanden zwingen wollen.
Trotzdem ist dies kein rein freundschaftliches Gespräch, sondern für die Pfarrperson eine Amtshandlung. In der Situation geht es vor allem auch um das, was der Talar repräsentiert. Und nun darf dieser Talar mich einfach ablehnen. Weil dieser Person meine Sexualität nicht passt?
Wenn die zentrale Botschaft des Christentums Liebe und Nächstenliebe sind, bedeutet das auch, alle Menschen bedingungslos anzunehmen. Also unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Identität.
Diskriminierung darf keine Gewissensfrage sein