Beeinträchtigte Menschen dürfen nicht benachteiligt werden, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte entscheiden müssen, welche Schwerkranken sie behandeln und welche nicht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich festgestellt und den Gesetzgeber zu „unverzüglichem“ Handeln aufgefordert. Damit soll eine Diskriminierung behinderter Menschen bei der Verteilung „pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen“ wirksam verhindert werden. Bislang fehlen solche Vorkehrungen in Deutschland.
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Triage: Entscheidung über Leben und Tod