Das war ein langer Weg für Kristina Hänel. Nach einer Strafanzeige von Abtreibungsgegnern hatte das Amtsgericht Gießen die Ärztin 2017 wegen Verstoßes gegen den Strafrechtsparagrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt.
Hänel ging in Berufung und kämpfte weiter, bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Die Verurteilung der Ärztin hatte eine bundesweite Debatte über den Paragrafen 219a ausgelöst. Im ganzen Land gab es Demonstrationen für die Abschaffung.
Die Gießener Ärztin gab etlichen Medien Interviews, trat auf Podiumsdiskussionen auf und nahm an Info-Veranstlatungen teil. Paragraf 219a sei eine der Ursachen für die immer schlechter werdenden Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland.
Wir wollen nicht, dass Frauen wieder zum Kleiderbügel greifen müssen.
Kristina Hänel